Seiteninterne Navigation

Navigation

 

Aktuelles


Seiteninhalt

FREIE WÄHLER rufen zur Stimmabgabe auf

Pressemitteilung vom 22.11.11 von Pressereferent Dr. Bernd Grimmer und Vorsitzendem Ulrich Mentz

 

Die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Baden-Württemberg ruft alle Wahlberechtigten in unserem Land auf, am kommenden Sonntag von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Durch eine hohe Wahlbeteiligung sollten die Bürger den politisch Verantwortlichen deutlich machen, dass für sie Demokratie mehr bedeutet, als nur alle paar Jahre ihre Volksvertreter zu wählen. Vielmehr sei Demokratie auch als ergebnisoffener Prozess und Austausch von Argumenten zu verstehen. Dies gelte ganz besonders für Großprojekte wie z.B. S-21 oder den viergleisigen Ausbau der Rheintalstrecke.

 

Als neue politische Partei zur Stärkung und Erneuerung der Demokratie und für mehr direkte Mitentscheidungsrechte der Bürger setzen sich die FREIEN WÄHLER Baden-Württemberg dafür ein, dass die Volksabstimmung am Sonntag keine Eintagsfliege bleibt. Sie müsse das Signal dafür sein, die in unserem Bundesland geltenden Regelungen für die Durchführung von Volksentscheiden und Volksbegehren so zu verändern, dass sie als wirksame und ernst gemeinte Entscheidungsrechte verantwortungsbereiter Bürger unser Staatssystem der repräsentativen Demokratie zusätzlich stärken.

 

Dadurch könnten die gewählten Parlamentarier als wahre Volksvertreter den Willen der Bürger bei ihrer späteren Abstimmung bedenken. In unserem Land werde aber leider nur allzu oft dem Willen der Partei, der Parteispitze oder sogar von Lobbyisten aus der Wirtschaft genüge getan. Besonders gravierend sei, dass das vor Jahren für S-21 von den Bürgern geforderte Bürgerbegehren von fast allen Fraktionen im Stadtrat Stuttgart abgelehnt wurde. Die zwielichtige Rolle der CDU und ihres Stuttgarter Oberbürgermeisters sei alles andere als ein Ruhmesblatt für die Demokratiekultur in unserem Land gewesen, so der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER, Ulrich Mentz.

 

„Damit sorgfältig geprüft wird, ob sie wirklich der Verbesserung der Lebensqualität einer Region, dem ganzen Land oder gar dem Bund dienen, können sich die FREIEN WÄHLER vorstellen, dass künftig Großprojekte zum Schutz der nachfolgenden Generationen vor drückenden Schuldenlasten und unvertretbaren Umweltbelastungen grundsätzlich einem Referendum unterzogen werden müssen", wie dies zum Beispiel in der Schweiz praktiziert werde, erläutert Mentz hierzu. Allerdings würden in der Schweiz die Bürger rechtzeitig vor einer richtungweisenden Entscheidung an die Urnen gerufen. Das beste Beispiel sei der Bau des Basistunnels durch den Gotthard, dem die Schweizer Bürger trotz der enormen finanziellen Belastungen lange vor Baubeginn zugestimmt hatten.

 

Bedauerlich sei, dass diese erste Volksabstimmung über ein Landesgesetz das von der Regierung erhoffte Ziel „zu einem abschließenden und befriedigenden Urteil über Stuttgart 21 zu gelangen“, kaum erreichen kann. Denn selbst wenn die Befürworter des Gesetzes die Mehrheit der Stimmen und das geforderte Quorum von rund 2,5 Millionen Stimmen erreichen, stehe damit nicht fest, ob das Land über rechtlich gesicherte Kündigungsrechte bezüglich der bestehenden Verträge verfügt. Und wenn es solche Rechte hat und Kündigungsgründe vorlägen, müsste sie die Kündigungsrechte unabhängig vom Ausgang der Abstimmung ausüben, wenn sie ihrem Amtseid gemäß Schaden vom Land und seinen Bürgern abwenden will. Werde das Gesetz dagegen von der Mehrheit der Wähler abgelehnt, stehe damit auch noch nicht fest, ob das Vorhaben letztlich verwirklicht werden kann. Denn dies wird durch die Planfeststellungsbeschlüsse nur garantiert, wenn die dort enthaltenen, umfangreichen Auflagen - insbesondere beim Grundwasserschutz - eingehalten werden können. Nachdem die Bahn inzwischen ein neues Wasserrechtsverfahren benötigt, weil eine weit über das bisher genehmigte Maß hinausgehende Grundwasserabsenkung erforderlich wird, seien damit die Fragen hinsichtlich eines seriös geplanten Gesamtprojekts wieder aufgebrochen.