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Februar 2011

PRESSEMITTEILUNG vom 26.02.2011: Bundesvereinigung FREIE WÄHLER verteidigt Namensrechtsposition - Aiwanger über Richterspruch erfreut

(Nürnberg) Die Bundesvereinigung FREIE WÄHLER hat sich im Namensrechtsstreit vor dem OLG Nürnberg durchgesetzt.
Vertreter von FREIEN WÄHLERN aus Baden-Württemberg wollten der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER untersagen, in Baden-Württemberg den Namen "FREIE WÄHLER Baden-Württemberg" zu führen oder mit diesem Namen zu Wahlen oberhalb der kommunalen Ebene anzutreten. Diese Klage im Berufungsverfahren wird gemäß Hinweis vom OLG Nürnberg einstimmig zurückgewiesen werden. "Das OLG Nürnberg folgt damit unserer Rechtsauffassung," freut sich die Bundesgeschäftsführerin der FREIEN WÄHLER Cordula Breitenfellner und weiter: "Der Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg kann im Gegensatz zu uns und unseren Untergliederungen das Namensrecht nicht nach § 4 PartG herleiten und hat auch aufgrund § 12 BGB seit der Gründung 1956 namensrechtlich keine Verkehrsgeltung erlangt.
Da es sich beim Landesverband zudem um einen Verbändeverband handelt, kann dieser gar nicht zu Wahlen antreten und damit namensrechtlich Verkehrsgeltung erlangen." Auch der Bundesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Hubert Aiwanger zeigt sich erfreut über diese Sicht des OLG Nürnberg: "Damit steht fest, wir FREIEN WÄHLER können in ganz Deutschland zu überregionalen Wahlen antreten, wenn wir das wollen und somit eine bürgernahe politische Alternative zu den etablierten Parteien aufbauen. Es gilt, den Themen der kommunalen FREIEN WÄHLER eine landes- und bundesweite Stimme zu geben. Nur so werden wir ernst genommen und können mitgestalten. Kommune - Bildung - Mittelstand brauchen eine stärkere Unterstützung als bisher."
Aiwanger erwartet nach diesem Richterspruch auch von den Landeswahlleitungen und der Bundeswahlleitung sowie den jeweiligen Wahlausschüssen, den § 4 PartG öffentlich-rechtlich anzuwenden und auf Landes-, Bundes- und Europaebene keine "Trittbrettfahrer" mehr zu registrieren und zu Wahlen zuzulassen, die mit dem Bundesverband und der Bundesvereinigung der FREIEN WÄHLER nichts zu tun haben und missbräuchlich den Namensbestandteil "FREIE WÄHLER" führen wollen.

PRESSEMITTEILUNG vom 26.02.2011 FREIE WÄHLER
Bundesgeschäftsstelle:
Cordula Breitenfellner
Freystädter Str. 28
92361 Berngau
Tel.: 09181 – 25 45 90
Fax: 09181 – 29 07 20
cordula.breitenfellner@fweuropa.
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